Vorlagen nutzen
So verwendest du die Beschlussvorlagen, um schnell rechtssichere Beschlüsse zu erstellen.
Der Vorlagenkatalog enthält gesetzeskonforme Beschlussvorlagen für typische WEG-Themen, von der Genehmigung des Wirtschaftsplans bis zur Änderung der Hausordnung. Jede Vorlage ist sofort einsatzbereit und kann individuell angepasst werden.
Vorlagenkatalog öffnen
- Klick in der Seitenleiste auf Vorlagen.
- Du siehst alle verfügbaren Vorlagen, gruppiert nach Kategorien.
Verfügbare Kategorien
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Finanzen | Wirtschaftsplan-Genehmigung, Hausgeldanpassung, Sonderumlage |
| Instandhaltung | Reparaturfreigabe, Sanierungsbeschluss |
| Verwaltung & Organisation | Beiratswahl, Verwalterbestellung |
| Bauliche Veränderungen | Umbau, Modernisierung (§ 20 WEG) |
| Nutzung Gemeinschaftseigentum | Nutzungsregelungen |
| Hausordnung | Änderungen der Hausordnung |
| Versicherung & Verträge | Vertragsabschluss, Kündigung |
| Geschäftsordnung (ETV) | Regelungen zur Versammlungsdurchführung |
Vorlage verwenden
- Klick auf eine Vorlage, um die Detailansicht zu öffnen.
- Du siehst den Beschlusstext, die Rechtsgrundlage und Praxis-Hinweise.
- Falls die Vorlage Platzhalter enthält (z. B.
[Jahr],[Betrag]), füll diese im Bereich „Platzhalter ausfüllen" aus. Die Vorschau des Beschlusstexts aktualisiert sich sofort. - Klick auf Beschluss aus Vorlage erstellen.
- Du wirst zur Beschluss-Seite weitergeleitet, wo Titel, Beschlusstext und Begründung bereits vorausgefüllt sind.
- Prüf und ergänz den Beschluss bei Bedarf und speicher ihn.
Platzhalter-System
Vorlagen nutzen Platzhalter in eckigen Klammern, z. B. [Jahr] oder [Firmenname]. In der Vorschau werden:
- Ausgefüllte Platzhalter grün hervorgehoben
- Offene Platzhalter gelb hervorgehoben
Du kannst den Beschluss auch ohne ausgefüllte Platzhalter erstellen und die Texte nachträglich bearbeiten.
Die Vorlagen dienen als Orientierungshilfe und Ausgangspunkt. Pass den Wortlaut bei Bedarf an deine konkrete Situation an. Bei rechtlich komplexen Themen empfehlen wir die Rücksprache mit einem Fachanwalt.