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Beschlusssammlung

Die gesetzlich vorgeschriebene Sammlung aller WEG-Beschlüsse, automatisch geführt.

Jede WEG ist gesetzlich verpflichtet, eine Beschlusssammlung zu führen (§ 24 Abs. 7 WEG). Sie enthält alle gefassten Beschlüsse in chronologischer Reihenfolge mit fortlaufender Nummerierung.

Beschlusssammlung aufrufen

  1. Öffne Beschlüsse in der Seitenleiste.
  2. Du siehst eine Liste aller Beschlüsse deiner WEG, sortiert nach laufender Nummer.

Was wird automatisch dokumentiert?

Für jeden Beschluss speichert selbstverwalten.:

  • Laufende Nummer: wird automatisch vergeben
  • Titel und Beschlusstext (Wortlaut)
  • Typ: ETV-Beschluss, Umlaufbeschluss oder Meinungsbild
  • Status: Entwurf, Abstimmung läuft, angenommen, abgelehnt, angefochten, umgesetzt
  • Abstimmungsergebnis: Ja/Nein/Enthaltung mit MEA-Gewichtung
  • Datum der Beschlussfassung

Transparenz

Jeder Eigentümer kann die Beschlusssammlung einsehen. Das ist ein Grundprinzip der WEG-Verwaltung und gesetzlich vorgeschrieben.

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