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Beschlusssammlung

Die gesetzlich vorgeschriebene Sammlung aller Beschlüsse deiner Gemeinschaft, automatisch geführt.

Jede Gemeinschaft ist verpflichtet, eine Beschlusssammlung zu führen (§ 24 Abs. 7 WEG). Sie enthält alle Beschlüsse mit fortlaufender Nummer. Wie Beschlüsse aus Versammlungen hineinkommen, beschreibt Beschlusssammlung im Bereich Versammlungen.

Beschlusssammlung aufrufen

  1. Öffne in der Seitenleiste Versammlungen → Beschlüsse (/beschluesse).
  2. Die Liste zeigt alle Beschlüsse deiner WEG, sortiert nach laufender Nummer. Der neueste Beschluss steht oben.

Beschlusssammlung mit Status und laufender Nummer

Über der Liste stehen:

  • vier Kennzahlen: Gesamt, Offene Abstimmungen, Angenommen (einschließlich umgesetzter Beschlüsse) und Abgelehnt
  • das Suchfeld Beschlüsse durchsuchen…, das im Titel sucht
  • der Filter Alle Status

Die Tabelle hat die Spalten Nr., Titel, Typ, Status und Datum. Unter dem Titel markiert „ETV-Beschluss" einen Beschluss aus einer Versammlung und „Abstimmung aktiv" eine laufende Abstimmung.

Was dokumentiert wird

Für jeden Beschluss speichert selbstverwalten.:

  • Laufende Nummer, automatisch vergeben
  • Titel und Beschlusstext (Wortlaut), dazu die Begründung, falls vorhanden
  • Typ: ETV-Beschluss, Umlaufbeschluss oder Meinungsbild
  • Status: Entwurf, Abstimmung läuft, Angenommen, Abgelehnt, Angefochten, Umgesetzt
  • Abstimmungsergebnis: Ja, Nein und Enthaltung nach MEA
  • Datum: der Tag, an dem der Beschluss angelegt wurde. Bei laufender oder beendeter Abstimmung zeigt die Detailansicht zusätzlich die Frist.
  • Verknüpfungen zur Versammlung bzw. zum Wirtschaftsplan

Wer darf was?

Jedes Mitglied der WEG sieht die Beschlusssammlung und gibt bei laufenden Abstimmungen seine Stimme ab. Beschlüsse anlegen, Abstimmungen starten und beenden, als umgesetzt markieren und löschen dürfen nur WEG-Admins. Bei Beschlüssen zu einem Tagesordnungspunkt steuert die Versammlungsleitung die Abstimmung in der Versammlung.

Löschen nur im Ausnahmefall. Beschlüsse entfernst du über das Papierkorb-Symbol in der Liste. Bei angenommenen oder umgesetzten Beschlüssen weist der Dialog darauf hin, dass das der Pflicht zur Führung der Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG) widerspricht, und verlangt den Titel als Bestätigung. Nutz das nur für Fehleinträge und nicht zum Aufräumen.

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