Beschlusssammlung
Die gesetzlich vorgeschriebene Sammlung aller WEG-Beschlüsse, automatisch geführt.
Jede WEG ist gesetzlich verpflichtet, eine Beschlusssammlung zu führen (§ 24 Abs. 7 WEG). Sie enthält alle gefassten Beschlüsse in chronologischer Reihenfolge mit fortlaufender Nummerierung.
Beschlusssammlung aufrufen
- Öffne Beschlüsse in der Seitenleiste.
- Du siehst eine Liste aller Beschlüsse deiner WEG, sortiert nach laufender Nummer.
Was wird automatisch dokumentiert?
Für jeden Beschluss speichert selbstverwalten.:
- Laufende Nummer: wird automatisch vergeben
- Titel und Beschlusstext (Wortlaut)
- Typ: ETV-Beschluss, Umlaufbeschluss oder Meinungsbild
- Status: Entwurf, Abstimmung läuft, angenommen, abgelehnt, angefochten, umgesetzt
- Abstimmungsergebnis: Ja/Nein/Enthaltung mit MEA-Gewichtung
- Datum der Beschlussfassung
Transparenz
Jeder Eigentümer kann die Beschlusssammlung einsehen. Das ist ein Grundprinzip der WEG-Verwaltung und gesetzlich vorgeschrieben.