Beschlusssammlung
Die gesetzlich vorgeschriebene Sammlung aller WEG-Beschlüsse -- automatisch geführt.
Jede WEG ist gesetzlich verpflichtet, eine Beschlusssammlung zu führen (§ 24 Abs. 7 WEG). Sie enthält alle gefassten Beschlüsse in chronologischer Reihenfolge mit fortlaufender Nummerierung.
Beschlusssammlung aufrufen
- Öffnen Sie Beschlüsse in der Seitenleiste.
- Sie sehen eine Liste aller Beschlüsse Ihrer WEG, sortiert nach laufender Nummer.
Was wird automatisch dokumentiert?
Für jeden Beschluss speichert selbstverwalten.:
- Laufende Nummer -- wird automatisch vergeben
- Titel und Beschlusstext (Wortlaut)
- Typ -- ETV-Beschluss, Umlaufbeschluss oder Meinungsbild
- Status -- Entwurf, Abstimmung läuft, angenommen, abgelehnt, angefochten, umgesetzt
- Abstimmungsergebnis -- Ja/Nein/Enthaltung mit MEA-Gewichtung
- Datum der Beschlussfassung
Beschlussstatus
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Entwurf | Beschluss ist vorbereitet, aber noch nicht zur Abstimmung freigegeben |
| Abstimmung läuft | Eigentümer können aktuell abstimmen |
| Angenommen | Beschluss wurde mit Mehrheit gefasst |
| Abgelehnt | Beschluss hat keine Mehrheit erhalten |
| Angefochten | Ein Eigentümer hat den Beschluss angefochten |
| Umgesetzt | Beschluss wurde in die Tat umgesetzt |
Transparenz
Jeder Eigentümer kann die Beschlusssammlung einsehen. Das ist ein Grundprinzip der WEG-Verwaltung und gesetzlich vorgeschrieben.