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Beschlusssammlung

Die gesetzlich vorgeschriebene Sammlung aller WEG-Beschlüsse -- automatisch geführt.

Jede WEG ist gesetzlich verpflichtet, eine Beschlusssammlung zu führen (§ 24 Abs. 7 WEG). Sie enthält alle gefassten Beschlüsse in chronologischer Reihenfolge mit fortlaufender Nummerierung.

Beschlusssammlung aufrufen

  1. Öffnen Sie Beschlüsse in der Seitenleiste.
  2. Sie sehen eine Liste aller Beschlüsse Ihrer WEG, sortiert nach laufender Nummer.

Was wird automatisch dokumentiert?

Für jeden Beschluss speichert selbstverwalten.:

  • Laufende Nummer -- wird automatisch vergeben
  • Titel und Beschlusstext (Wortlaut)
  • Typ -- ETV-Beschluss, Umlaufbeschluss oder Meinungsbild
  • Status -- Entwurf, Abstimmung läuft, angenommen, abgelehnt, angefochten, umgesetzt
  • Abstimmungsergebnis -- Ja/Nein/Enthaltung mit MEA-Gewichtung
  • Datum der Beschlussfassung

Beschlussstatus

StatusBedeutung
EntwurfBeschluss ist vorbereitet, aber noch nicht zur Abstimmung freigegeben
Abstimmung läuftEigentümer können aktuell abstimmen
AngenommenBeschluss wurde mit Mehrheit gefasst
AbgelehntBeschluss hat keine Mehrheit erhalten
AngefochtenEin Eigentümer hat den Beschluss angefochten
UmgesetztBeschluss wurde in die Tat umgesetzt

Transparenz

Jeder Eigentümer kann die Beschlusssammlung einsehen. Das ist ein Grundprinzip der WEG-Verwaltung und gesetzlich vorgeschrieben.

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