Pflicht zur Beschlusssammlung
Warum jede WEG eine Beschlusssammlung führen muss -- Paragraf 24 Absatz 7 WEG.
Seit der WEG-Reform muss jede Wohnungseigentümergemeinschaft eine Beschlusssammlung führen. Das klingt nach Aktenordner -- ist in Wahrheit Transparenz und Rechtssicherheit für alle Eigentümerinnen und Eigentümer.
Was sagt das Gesetz?
Im Wohnungseigentumsgesetz ist in Paragraf 24 Absatz 7 festgelegt, dass die WEG eine Sammlung der Beschlüsse zu führen hat. Jeder Beschluss erhält eine fortlaufende Nummer, und die Sammlung muss jedem Eigentümer zugänglich sein.
Warum das wichtig ist: Beschlüsse regeln Geld, Bauvorhaben, Hausordnung und Organisation. Wenn niemand nachvollziehen kann, was wann gültig beschlossen wurde, entstehen Konflikte und Unsicherheit -- für Käufer, Erben und Nachbarn gleichermaßen.
Die Beschlusssammlung ist das Gedächtnis Ihrer WEG in rechtlich relevanter Form -- nicht dasselbe wie ein Protokollbuch der Versammlung allein, aber eng mit Beschlüssen aus ETV und Umlauf verknüpft.
Was muss dokumentiert werden?
Für jeden Beschluss sollten mindestens folgende Angaben klar sein:
- der Wortlaut des Beschlusses (genauer Text, nicht nur eine Schlagzeile),
- das Datum der Beschlussfassung,
- das Ergebnis (angenommen, abgelehnt, ggf. Teilung der Stimmen),
- die Stimmen bzw. das Abstimmungsergebnis nach den geltenden Regeln (häufig gewichtet nach MEA).
So kann später belegt werden, ob und wie etwas beschlossen wurde -- für Banken, Behörden, Handwerker oder neue Eigentümer.
Fortlaufende Nummerierung
Die Beschlüsse werden fortlaufend nummeriert -- ohne Lücken zu verursachen ist sorgfältige Führung wichtig. Die Reihenfolge dokumentiert die Entwicklung der Gemeinschaft: von der ersten Regelung bis zur aktuellen Fassung.
Nachträgliches „Umsortieren“ oder Löschen ohne saubere Dokumentation kann Vertrauen zerstören und im Streit Probleme machen. Korrekturen sollten nachvollziehbar sein (z. B. durch neuen Beschluss oder Klarstellung).
Zugang für alle Eigentümer
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer soll die Sammlung einsehen können -- das ist Kern der gesetzlichen Pflicht. In der Praxis bedeutet das: Aufbewahrung an einem bekannten Ort oder digital mit gleichen Informationsrechten für alle Berechtigten.
Wie hilft selbstverwalten.?
selbstverwalten. legt für Beschlüsse automatisch eine laufende Nummer an und speichert Text, Typ (z. B. Eigentümerversammlung oder Umlaufbeschluss), Status und Abstimmungsergebnis mit MEA-Gewichtung. So entsteht während der normalen Arbeit eine ordentliche Beschlusssammlung -- ohne zusätzliche Parallelakte, sofern Sie die Funktion konsequent nutzen.