selbstverwaltenHilfe

Der Wirtschaftsplan

Was ein Wirtschaftsplan ist, warum er wichtig ist und wie er funktioniert.

Der Wirtschaftsplan ist das Budget Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft für ein Kalenderjahr. Er sagt im Voraus: Welche Kosten erwarten wir? Wie werden sie finanziert? Und wie viel muss jedes Mitglied monatlich einzahlen?

Stellen Sie sich den Plan wie den Jahreshaushalt eines Vereins vor: Bevor das Jahr beginnt, wird durchgerechnet, was realistisch ist -- damit nicht im Sommer das Geld ausgeht, obwohl im Winter die Heizung läuft.

Gesetzliche Grundlage

Der Wirtschaftsplan ist nicht nur „schön“, sondern vorgeschrieben: Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Paragraf 28 WEG) muss die Gemeinschaft einen Wirtschaftsplan für jedes Wirtschaftsjahr aufstellen. In der Praxis ist das Wirtschaftsjahr fast immer das Kalenderjahr.

Der Plan ist die Brücke zwischen laufendem Hausgeld und tatsächlichen Ausgaben. Ohne Plan fehlt die Grundlage für faire, vorhersehbare Vorauszahlungen.

Was steht im Wirtschaftsplan?

Typischerweise finden Sie darin:

  • Einnahmen, vor allem aus Hausgeld (und ggf. Sonderumlagen, wenn vorgesehen),
  • Ausgaben, z. B. für Betriebskosten (Hausmeister, Versicherung, Garten), Verwaltung, Instandhaltung und den Zuschuss zur Instandhaltungsrücklage.

Jede Kostenposition ist idealerweise mit einem Umlageschlüssel versehen -- also der Regel, nach der die Kosten auf die Wohnungen verteilt werden (häufig nach Miteigentumsanteil).

Beschluss der Eigentümerversammlung

Der Wirtschaftsplan wird in der Regel in der Eigentümerversammlung vorgestellt und mit einem Beschluss festgezogen. Erst danach ist er verbindlich für die kommende Periode -- und bildet die Basis für die Hausgeldabrechnung am Jahresende.

Ein Plan ist keine Garantie, dass die Kosten exakt so eintreten. Unvorhergesehenes (Defekt, Wetter, Preissteigerungen) kann Abweichungen erzeugen -- deshalb gibt es die Jahresabrechnung.

Beispiel: Zehn Einheiten, 50.000 Euro Gesamtkosten

Nehmen Sie eine kleine WEG mit zehn Wohnungen. Für das Jahr werden 50.000 Euro Gesamtkosten realistisch eingeschätzt (Betrieb, Rücklage, Verwaltung zusammen).

  • Verteilung: Die Kosten werden -- wie in Teilungserklärung oder Beschluss festgelegt -- z. B. nach MEA auf die Einheiten umgelegt.
  • Eine Einheit mit größerem Miteigentumsanteil trägt mehr als eine mit kleinerem Anteil -- analog zu „mehr Anteile am Haus, mehr Verantwortung für die Kosten“.
  • Aus dem Ergebnis leitet die Verwaltung bzw. die Selbstverwaltung die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen ab, sodass sich über das Jahr die vorgesehenen Einnahmen annähernd mit den geplanten Ausgaben decken.

Die konkreten Beträge pro Wohnung hängen von Ihrem MEA und den gewählten Schlüsseln ab -- deshalb sind zwei identisch große Wohnungen in unterschiedlichen WEGs nicht automatisch gleich teuer.

Unterschied zwischen Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung

WirtschaftsplanHausgeldabrechnung
ZeitVor dem Jahr: Plan für das kommende JahrNach dem Jahr: Abrechnung des vergangenen Jahres
FrageWas sollen wir einnehmen und ausgeben?Was ist tatsächlich passiert im Vergleich zu den Vorauszahlungen?
ErgebnisFestgelegte Vorauszahlungen (Hausgeld)Nachzahlung oder Guthaben pro Einheit

Kurz: Der Wirtschaftsplan ist der Fahrplan, die Hausgeldabrechnung ist die Kontrolle, ob Sie auf Kurs waren.

In selbstverwalten.

In der App legen Sie den Wirtschaftsplan strukturiert an, verknüpfen Positionen mit Umlageschlüsseln und können ihn mit Beschlüssen dokumentieren. So bleibt nachvollziehbar, welcher Beschluss zu welchem Plan gehört.

On this page