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Wichtige Begriffe

Die wichtigsten WEG-Fachbegriffe einfach erklärt.

Hier findest du die Begriffe, die in Versammlungen, Schreiben und Abrechnungen immer wieder vorkommen, jeweils in ein oder zwei Sätzen erklärt. Du kannst die Tabelle als Spickzettel nutzen und bei Bedarf zu den ausführlicheren Artikeln in diesem Bereich springen.

BegriffEinfach erklärt
WEGWohnungseigentümergemeinschaft: alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines aufgeteilten Gebäudes; entsteht mit der Aufteilung und regelt Gemeinschaftseigentum, Kosten und Beschlüsse.
MEA (Miteigentumsanteil)Dein Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum, oft als Bruchzahl (z. B. 125 von 10.000). Nach dem Gesetz bestimmt er deinen Kostenanteil (Paragraf 16 Absatz 2 WEG). Das Stimmrecht richtet sich nur dann nach MEA, wenn die Teilungserklärung das so vorsieht; sonst hat jeder Eigentümer eine Stimme (Paragraf 25 Absatz 2 WEG).
HausgeldDie monatliche Vorauszahlung jedes Eigentümers an die WEG für laufende Kosten und oft einen Teil für die Erhaltungsrücklage. Es ist keine „Miete an sich selbst“, sondern dein Beitrag zum gemeinsamen Haushalt.
WirtschaftsplanDer Haushaltsplan fürs kommende Kalenderjahr: geplante Einnahmen (z. B. Hausgeld) und Ausgaben (Betrieb, Verwaltung, Rücklage). Die Eigentümerversammlung beschließt auf seiner Grundlage die Vorschüsse (die Hausgeldbeträge), nicht den Plan als Dokument (Paragraf 28 Absatz 1 WEG).
Hausgeldabrechnung / JahresabrechnungAm Jahresende wird verglichen, was tatsächlich angefallen ist mit dem, was vorausbezahlt wurde. Beschlossen wird die daraus folgende Abrechnungsspitze: Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse (Paragraf 28 Absatz 2 WEG).
AbrechnungsspitzeDie Differenz zwischen deinem Anteil an den tatsächlichen Kosten und den für dich beschlossenen Vorschüssen. Sie ist der Beschlussgegenstand der Jahresabrechnung, und so weist sie auch das Abrechnungs-PDF in selbstverwalten. aus.
Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage)Ein Spartopf der WEG für größere Reparaturen und Erneuerungen (z. B. Dach, Fassade). Seit der WEG-Reform 2020 heißt sie im Gesetz Erhaltungsrücklage (Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG); der alte Begriff meint dasselbe.
VermögensberichtÜbersicht zum Stand des Gemeinschaftsvermögens nach Ende des Kalenderjahres: Rücklagen und wesentliches Vermögen wie die Geldkonten (Paragraf 28 Absatz 4 WEG). Er ist jedem Eigentümer zur Verfügung zu stellen.
SollstellungDie gebuchte Forderung der Gemeinschaft gegen einen Eigentümer, in der Regel das monatliche Hausgeld. In selbstverwalten. buchst du sie im Hausgeld-Modul über Sollstellung buchen; ihr steht die Zahlung gegenüber.
BeteiligungskreisEine benannte Teilmenge von Einheiten, die eine Kostenart gemeinsam trägt (z. B. nur Haus A oder nur die Tiefgarage). In selbstverwalten. pflegst du sie in den Stammdaten im Tab Beteiligungskreise; Sachkonten, Heizkreise und Rücklagen können einem Kreis zugeordnet werden.
Paragraf 35a EStGSteuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten (nicht des Materials). Die WEG weist den auf deine Einheit entfallenden Anteil in der Jahresabrechnung gesondert aus.
ETV (Eigentümerversammlung)Das wichtigste Beschlussorgan der WEG: Eigentümer treffen sich (oder nehmen digital teil), beraten und fassen Beschlüsse zu Plan, Abrechnung, Maßnahmen am Haus und vielem mehr.
UmlaufbeschlussAbstimmung in Textform ohne Versammlung. Sie erfordert Allstimmigkeit: Alle Eigentümer müssen zustimmen (Paragraf 23 Absatz 3 WEG). Nur wenn die Versammlung vorher für einen einzelnen Gegenstand beschlossen hat, dass die Mehrheit genügt, reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
TeilungserklärungDas Grunddokument der Aufteilung: welche Einheiten es gibt, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist, oft auch Umlageschlüssel und Sonderregeln.
Beirat / VerwaltungsbeiratEin gewähltes Gremium aus Eigentümern, das die Verwaltung unterstützt und überwacht (z. B. Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung), je nach Beschluss mit weiteren Aufgaben.
SondereigentumDer Teil des Gebäudes, der dir allein gehört, in der Regel deine Wohnung und zugeordnete Sondernutzungen, sofern so festgelegt.
GemeinschaftseigentumTeile des Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören (z. B. Dach, Treppenhaus); Nutzung und Lasten werden nach Regeln und Beschlüssen verteilt.
BeschlusssammlungDie fortlaufend nummerierte Sammlung aller Beschlüsse der WEG. Sie ist seit Juli 2007 gesetzlich vorgeschrieben (Paragraf 24 Absatz 7 WEG); jeder Eigentümer kann Einsicht verlangen.
UmlageschlüsselRegel, nach der Kosten auf die Einheiten verteilt werden, z. B. nach MEA, nach Fläche, gleich pro Einheit oder nach Verbrauch (bei Heizung/Warmwasser gesetzlich vorgegeben).
SonderumlageEine zusätzliche Zahlungsverpflichtung über das laufende Hausgeld hinaus, wenn ein Mehrbedarf beschlossen wird (z. B. unvorhergesehene Reparatur).
SondernutzungsrechtDas exklusive Nutzungsrecht eines Eigentümers an einem Teil des Gemeinschaftseigentums, z. B. an einer Gartenfläche, einem Stellplatz oder einer Terrasse. Es wird in der Teilungserklärung festgelegt und ändert nichts am Eigentum, wohl aber an der Nutzung.
GemeinschaftsordnungErgänzende Regeln zur Teilungserklärung, die das Zusammenleben und die Verwaltung der WEG im Detail regeln, oft Teil der Teilungserklärung selbst oder als Anlage beigefügt. Dort finden sich z. B. Bestimmungen zu Tierhaltung, Nutzungsänderungen oder Stimmrechtsverteilung.
HausordnungPraktische Verhaltensregeln für den Alltag im Haus, z. B. Ruhezeiten, Treppenhausreinigung, Müllentsorgung. Kann durch Beschluss erlassen oder geändert werden (Paragraf 19 Absatz 2 Nummer 1 WEG). Mieter binden die Beschlüsse der WEG nicht unmittelbar, deshalb nehmen vermietende Eigentümer die Hausordnung meist in den Mietvertrag auf.
ErhaltungSeit der WEG-Reform 2020 der Oberbegriff für Instandhaltung (laufende Pflege) und Instandsetzung (Reparatur von Schäden). Die Kosten werden aus Hausgeld und Rücklage finanziert.

Begriffe wie MEA oder Umlageschlüssel wirken am Anfang fremd. Mit der Zeit ordnest du sie fast automatisch den Briefen und Abrechnungen zu, die du von deiner WEG bekommst.