Wichtige Begriffe
Die wichtigsten WEG-Fachbegriffe einfach erklärt.
Hier findest du die Begriffe, die in Versammlungen, Schreiben und Abrechnungen immer wieder vorkommen, jeweils in ein oder zwei Sätzen erklärt. Du kannst die Tabelle als Spickzettel nutzen und bei Bedarf zu den ausführlicheren Artikeln in diesem Bereich springen.
| Begriff | Einfach erklärt |
|---|---|
| WEG | Wohnungseigentümergemeinschaft: alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines aufgeteilten Gebäudes; entsteht mit der Aufteilung und regelt Gemeinschaftseigentum, Kosten und Beschlüsse. |
| MEA (Miteigentumsanteil) | Dein Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum, oft als Bruchzahl (z. B. 125 von 10.000). Er bestimmt häufig Stimmrecht und Kostenanteil: je größer der Anteil, desto mehr „Gewicht“ hast du bei Abstimmungen und Umlagen. |
| Hausgeld | Die monatliche Vorauszahlung jedes Eigentümers an die WEG für laufende Kosten und oft einen Teil für die Instandhaltungsrücklage. Es ist keine „Miete an sich selbst“, sondern dein Beitrag zum gemeinsamen Haushalt. |
| Wirtschaftsplan | Der Haushaltsplan fürs kommende Kalenderjahr: geplante Einnahmen (z. B. Hausgeld) und Ausgaben (Betrieb, Verwaltung, Rücklage). Er wird in der Regel von der Eigentümerversammlung beschlossen. |
| Hausgeldabrechnung / Jahresabrechnung | Am Jahresende wird verglichen, was tatsächlich angefallen ist mit dem, was vorausbezahlt wurde. Ergebnis kann Nachzahlung oder Guthaben pro Einheit sein; die Abrechnung wird ebenfalls beschlossen. |
| Rücklage / Instandhaltungsrücklage | Ein Rückstelltopf der WEG für größere Reparaturen und Erneuerungen (z. B. Dach, Fassade). Regelmäßige Einzahlungen aus dem Hausgeld helfen, Spitzen abzufedern. |
| ETV (Eigentümerversammlung) | Das wichtigste Beschlussorgan der WEG: Eigentümer treffen sich (oder nehmen digital teil), beraten und fassen Beschlüsse zu Plan, Abrechnung, Maßnahmen am Haus und vielem mehr. |
| Umlaufbeschluss | Eine schriftliche Abstimmung ohne Präsenztermin: Beschlussvorlage wird umlaufend den Eigentümern vorgelegt. Nicht für alles zulässig; Grenzen ergeben sich aus Gesetz und ggf. Teilungserklärung. |
| Teilungserklärung | Das Grunddokument der Aufteilung: welche Einheiten es gibt, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist, oft auch Umlageschlüssel und Sonderregeln. |
| Beirat / Verwaltungsbeirat | Ein gewähltes Gremium aus Eigentümern, das die Verwaltung unterstützt und kontrolliert (z. B. Prüfung der Jahresabrechnung), je nach Beschluss und Satzung mit unterschiedlichen Aufgaben. |
| Sondereigentum | Der Teil des Gebäudes, der dir allein gehört, in der Regel deine Wohnung und zugeordnete Sondernutzungen, sofern so festgelegt. |
| Gemeinschaftseigentum | Teile des Gebäudes, die allen Eigentümern gemeinsam gehören (z. B. Dach, Treppenhaus); Nutzung und Lasten werden nach Regeln und Beschlüssen verteilt. |
| Beschlusssammlung | Die fortlaufend nummerierte Sammlung aller Beschlüsse der WEG. Seit der Reform gesetzlich vorgeschrieben; jeder Eigentümer soll sie einsehen können. |
| Umlageschlüssel | Regel, nach der Kosten auf die Einheiten verteilt werden, z. B. nach MEA, nach Fläche, gleich pro Einheit oder nach Verbrauch (bei Heizung/Warmwasser gesetzlich vorgegeben). |
| Sonderumlage | Eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung über das laufende Hausgeld hinaus, wenn ein Mehrbedarf beschlossen wird (z. B. unvorhergesehene Reparatur). |
| Sondernutzungsrecht | Das exklusive Nutzungsrecht eines Eigentümers an einem Teil des Gemeinschaftseigentums, z. B. an einer Gartenfläche, einem Stellplatz oder einer Terrasse. Es wird in der Teilungserklärung festgelegt und ändert nichts am Eigentum, wohl aber an der Nutzung. |
| Gemeinschaftsordnung | Ergänzende Regeln zur Teilungserklärung, die das Zusammenleben und die Verwaltung der WEG im Detail regeln, oft Teil der Teilungserklärung selbst oder als Anlage beigefügt. Dort finden sich z. B. Bestimmungen zu Tierhaltung, Nutzungsänderungen oder Stimmrechtsverteilung. |
| Hausordnung | Praktische Verhaltensregeln für den Alltag im Haus, z. B. Ruhezeiten, Treppenhausreinigung, Müllentsorgung. Kann durch Beschluss erlassen oder geändert werden und gilt für alle Bewohner (auch Mieter). |
| Erhaltung | Seit der WEG-Reform 2020 der Oberbegriff für Instandhaltung (laufende Pflege) und Instandsetzung (Reparatur von Schäden). Die Kosten werden aus Hausgeld und Rücklage finanziert. |
Begriffe wie MEA oder Umlageschlüssel wirken am Anfang fremd. Mit der Zeit ordnest du sie fast automatisch den Briefen und Abrechnungen zu, die du von deiner WEG bekommst.