selbstverwaltenHilfe

Eigene Zahlungsdaten hinterlegen

So hinterlegen Sie als Eigentümer Ihre IBAN und erteilen ein SEPA-Mandat.

Als Eigentümer hinterlegen Sie hier Ihre Bankverbindung und -- falls vorgesehen -- ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit kann Ihre WEG das Hausgeld per Lastschrift einziehen, ohne dass Sie jede Monatszahlung manuell überweisen müssen. Administratoren richten dagegen die Konten der WEG ein; dieser Artikel richtet sich an Sie als Mitglied.

Wo Sie Ihre Daten eintragen

  1. Öffnen Sie Profil oder Einstellungen (je nach Ansicht Ihrer App).
  2. Suchen Sie den Bereich Zahlungsdaten, Bankverbindung oder SEPA.
  3. Tragen Sie IBAN und, falls abgefragt, BIC sowie den Kontoinhaber ein. Der Kontoinhaber sollte mit dem Namen übereinstimmen, den die Bank führt -- bei Gemeinschaftskonten ggf. beide Namen laut Kontoauszug.
  4. Speichern Sie die Angaben.

Wenn Sie nur Überweisungen leisten und kein Lastschriftmandat erteilen möchten, reicht oft die reine IBAN für Zuordnung von Zahlungseingängen. Was Ihre WEG verlangt, steht in der Hausgeldabrechnung oder in einer Mitteilung der Verwaltung.

Was ist ein SEPA-Mandat?

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist Ihre Erlaubnis an die WEG (bzw. an das eingetragene Zahlungskonto der WEG), Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Ohne Mandat darf keine Lastschrift auf Ihr Konto gebucht werden. Die WEG benennt dabei Gläubiger-Identifikation und Mandatsreferenz gemäß den SEPA-Regeln.

Mandat digital erteilen

  1. Folgen Sie dem Ablauf in der App (z. B. Mandat erteilen oder SEPA unterschreiben).
  2. Lesen Sie den Mandatstext. Er enthält u. a. Ihre Daten, die Erlaubnis zum Einzug und Hinweise zur Erstlastschrift.
  3. Bestätigen Sie mit der vorgesehenen Aktion (z. B. Klick auf Zustimmen). Je nach Einrichtung kann eine zusätzliche Bestätigung nötig sein.

Was wird gespeichert?

Für Nachweis und Bankabwicklung legt das System typischerweise folgende Angaben ab:

  • Mandatsreferenz -- eindeutige Kennung Ihres Mandats
  • Zeitpunkt der Erteilung (Datum und Uhrzeit)
  • ggf. IP-Adresse des Geräts bei der Erteilung (üblich für Nachvollziehbarkeit)
  • der Text des Mandats bzw. eine Referenz darauf, wie er Ihnen angezeigt wurde

So kann die WEG gegenüber Bank und Eigentümern nachweisen, dass das Mandat ordnungsgemäß erteilt wurde.

Mandat widerrufen

Sie können ein Lastschriftmandat jederzeit gegenüber Ihrer Bank widerrufen (siehe Bedingungen Ihres Girokontos). Zusätzlich sollten Sie die WEG informieren, damit keine weiteren Lastschriften mehr erstellt werden und Sie die Zahlung des Hausgelds anders regeln (z. B. per Überweisung).

Widerrufen Sie das Mandat nur bei der Bank, ohne die WEG zu informieren, kann es zu Rücklastschriften oder Missverständnissen kommen. Klären Sie den künftigen Zahlungsweg immer mit der WEG ab.

On this page