Hausgeld-Eingänge verbuchen
Der Banking-Tab Hausgelder zeigt je Eingang, ob er verbucht ist, prüft unklare Zahlungen per KI und verbucht eindeutige Treffer automatisch.
Der Tab Hausgelder im Banking (/buchhaltung/banking?tab=hausgelder) beantwortet eine Frage: Welche Eingänge auf dem Konto sind Hausgeld, und sind sie schon auf dem Personenkonto verbucht? Bei Mietobjekten heißt derselbe Tab Mieten.
Der Bankabruf führt jeden Eingang, der nicht auf dem Rücklagenkonto landet, zunächst als Hausgeld. Ob es wirklich eines ist, klärt erst die Zuordnung zu einer Person. Genau dafür ist dieser Tab da. Eingänge auf dem Rücklagenkonto tauchen hier nicht auf.
Aufbau
- Oben wählst du das Jahr. Die Kontowahl im Kopf des Banking filtert mit.
- Die Ansichten Alle, Verbucht, Offen und Entfernt zeigen jeweils die Anzahl. Offen sammelt zugeordnete, aber nicht verbuchte Eingänge, KI-Vorschläge und ungeprüfte Eingänge. Entfernt enthält, was du aus der Liste genommen hast, und alles, was die KI nicht für Hausgeld hält.
- Die Eingänge stehen nach Monaten gruppiert, in derselben Zeilenoptik wie die Transaktionen.
- Unter der Liste steht die Summe, etwa „Verbucht 2026: 33.957,00 € · 2 offen".
Die KI prüft automatisch
Beim Öffnen prüft die App zuerst ohne KI, welche Eingänge bereits einer Person zugeordnet sind. Bleiben Eingänge ungeprüft, startet die KI-Prüfung von selbst („KI prüft 14 Eingänge…"). Sie bewertet Verwendungszweck, Zahler und Betrag vor dem Hintergrund der Eigentümerliste. Danach steht rechts KI-geprüft.
- Die KI-Prüfung läuft nur für Nutzer mit Finanzrecht, braucht ein aktives Abo oder eine laufende Testphase und verbraucht KI-Guthaben. Einen bereits bewerteten Eingang prüft sie beim nächsten Öffnen nicht noch einmal.
- Ohne Finanzrecht siehst du den Hinweis „… ungeprüft (Finanzrecht nötig)".
- Fehlt das Guthaben oder das Abo, erscheint „KI-Prüfung nicht möglich" mit dem Grund.
Treffer mit 100 % werden automatisch verbucht
Ist sich die KI sicher (angezeigt als 100 %), verbucht die App den Eingang ohne Klick auf das Personenkonto. Voraussetzung: Der vermutete Zahler passt genau zu einem Eigentümer, und dieser hat genau eine Einheit. Die App meldet das zum Beispiel mit „3 Eingänge automatisch als Hausgeld verbucht (100 %)". Diese Zeilen tragen das Badge Automatisch verbucht. Bei Mietobjekten verbucht die App nichts automatisch.
Passt eine automatische Buchung nicht, klick auf Rückgängig. Die Buchung wird storniert, der Eingang steht wieder als Vorschlag in der Liste und wird nicht erneut automatisch verbucht.
Status je Eingang
| Badge | Bedeutung |
|---|---|
| Verbucht · Person · Einheit | Zugeordnet und auf dem Personenkonto gebucht |
| Automatisch verbucht · Person · Einheit | Wie Verbucht, aber von der App aus einem 100-%-Treffer angelegt |
| Zugeordnet, nicht verbucht | Person steht fest, die Buchung fehlt noch |
| Name · 85 % | KI-Vorschlag mit dem vermuteten Zahler, noch nicht übernommen. Erkennt die KI keinen Namen, steht dort „Hausgeld". |
| Kein Hausgeld · 90 % | Die KI hält den Eingang nicht für Hausgeld |
| Ungeprüft | Noch keine Einschätzung |
| Entfernt | Von dir aus der Hausgeld-Liste genommen |
Bei KI-Vorschlägen steht die kurze Begründung der KI hinter dem Verwendungszweck.
Aktionen
Die Aktionen stehen Nutzern mit Finanzrecht zur Verfügung:
- Übernehmen verbucht einen Eingang sofort auf das Personenkonto. Lässt sich der Zahler nicht eindeutig einer Person und Einheit zuordnen, öffnet die App den Dialog Hausgeld-Zuordnung oder bittet dich, den Eingang im Tab Transaktionen zuzuordnen.
- Verbuchen zieht bei einem zugeordneten Eingang die fehlende Buchung nach.
- Rückgängig nimmt eine automatische Buchung zurück (siehe oben).
- Der Papierkorb entfernt einen Eingang nach der Rückfrage Entfernen aus der Hausgeld-Liste. Die automatische Zuordnung fasst ihn danach nicht mehr an. War er schon verbucht, wird die Buchung storniert und der Eingang verschwindet aus Personenkonto, Hausgeld-Übersicht und Mahnwesen. In den Transaktionen bleibt er als Sonstige Einnahme stehen.
- Wiederherstellen holt einen entfernten Eingang in der Ansicht Entfernt zurück.
Entferne nur Eingänge, die wirklich kein Hausgeld sind, zum Beispiel eine Versicherungserstattung. Ein fälschlich entfernter Eingang fehlt sonst im Hausgeld-Saldo des Eigentümers und kann eine Mahnung auslösen.