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Zählweise der Stimmen

Wonach die App bei Abstimmungen zählt, eine Stimme je Eigentümer, je Einheit oder nach Miteigentumsanteilen, und wo du das einstellst.

Bei jeder Abstimmung zählt die App die Stimmen nach der Zählweise deiner WEG. Ein Admin stellt sie unter Einstellungen → WEG-Verwaltung im Tab Allgemein im Abschnitt Abstimmungen ein (/einstellungen/weg#abstimmungen).

Die drei Zählweisen

ZählweiseSo zählt die App
Eine Stimme je Eigentümer (gesetzlicher Regelfall, § 25 Abs. 2 WEG)Jeder Eigentümer hat eine Stimme, auch wenn ihm mehrere Einheiten gehören. Wem eine Wohnung und ein Stellplatz gehören, der hat eine Stimme.
Eine Stimme je EinheitJede Einheit hat eine Stimme. Wem drei Einheiten gehören, der hat drei Stimmen. Auch Stellplätze und Keller zählen, wenn sie als eigene Einheit angelegt sind.
Nach MiteigentumsanteilenJede Einheit stimmt mit ihren Miteigentumsanteilen (MEA). Wer mehr Anteile hat, hat mehr Gewicht.

Maßgeblich ist die Gemeinschaftsordnung deiner WEG. Steht dort nichts zum Stimmrecht, gilt eine Stimme je Eigentümer.

Neue WEGs zählen nach dem gesetzlichen Regelfall. WEGs, die schon vor Oktober 2026 in der App waren, stehen auf Nach Miteigentumsanteilen, denn so hat die App bis dahin gezählt. Prüf in eurer Gemeinschaftsordnung, was für euch gilt, und stell es in der WEG-Verwaltung ein.

Mehrere Eigentümer einer Einheit

Gehört eine Einheit mehreren Personen, haben sie zusammen eine Stimme. Sie zählt nur, wenn alle gleich abstimmen (§ 25 Abs. 2 WEG). In der Versammlung kann ein Miteigentümer den anderen Per Vollmacht vertreten, siehe Vollmacht & Vertretung.

Bei Eine Stimme je Eigentümer zählt jede Gruppe von Eigentümern einmal, gleich wie viele Einheiten ihr gehören: Ein Ehepaar mit Wohnung und Stellplatz hat zusammen eine Stimme. Hat eine Person eine Wohnung allein und eine zweite gemeinsam mit jemand anderem, zählt sie bei zwei Stimmen mit: einmal allein und einmal mit dem Miteigentümer.

Für eine Einheit ohne eingetragenen Eigentümer kann niemand abstimmen. Bei Eine Stimme je Eigentümer und Eine Stimme je Einheit zählt sie deshalb nicht mit. Einen Umlaufbeschluss kannst du trotzdem erst beenden, wenn für jede Einheit ein Eigentümer eingetragen ist und alle abgestimmt haben.

Wo du die Zählweise siehst

Neben jedem Abstimmungsergebnis steht eine Zeile wie „Gezählt: eine Stimme je Eigentümer“: am Beschluss, in der Versammlung und im Protokoll. Das Ergebnis steht in Stimmen, nur bei der Zählweise nach Miteigentumsanteilen in MEA. Admins öffnen die Einstellung über den Link Zur Einstellung.

Wann du sie ändern kannst

Solange eine Abstimmung läuft oder eine Versammlung stattfindet, lässt sich die Zählweise nicht ändern. Die App nennt dann, was noch läuft. Eine Änderung gilt für Abstimmungen, die danach beginnen. Beendete Abstimmungen behalten ihr Ergebnis und die Zählweise, nach der sie ausgezählt wurden.

Für einen Antrag auf eine außerordentliche Versammlung gilt die Zählweise nicht. Dort zählt das Gesetz immer die Eigentümer, siehe Antrag auf außerordentliche Versammlung.

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