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Außerordentliche Versammlung beantragen

So beantragst du als Eigentümer die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung.

Die Einberufung einer Versammlung können Eigentümer verlangen, wenn mehr als ein Viertel von ihnen das in Textform unter Angabe von Zweck und Gründen fordert (§ 24 Abs. 2 WEG). In selbstverwalten. läuft das über einen Antrag, den andere Eigentümer unterstützen.

Antrag stellen

  1. Öffne in der Seitenleiste Versammlungen → Versammlungen (/versammlungen).
  2. Scroll unter der Versammlungsliste zum Bereich Anträge auf außerordentliche Versammlung und klick auf A.o. Versammlung beantragen.
  3. Beschreib im Feld Grund des Antrags, warum eine außerordentliche Versammlung nötig ist. Die App verlangt mindestens 10 Zeichen.
  4. Klick auf Antrag stellen.

Deine eigenen Miteigentumsanteile zählen sofort als Unterstützung. Alle anderen Eigentümer mit hinterlegter E-Mail-Adresse bekommen eine Mail mit dem Antrag.

Unterstützen

  • Jeder Antrag steht als Karte mit Status, Namen des Antragstellers und Grund in der Liste.
  • Andere Eigentümer tragen ihn über Unterstützen mit. Unterstützen kann nur, wem Einheiten gehören, und jede Person nur einmal.
  • Die Stimmen zählen nach MEA. Das Quorum liegt in der App bei 25 % der Miteigentumsanteile. Ein Balken zeigt den Stand als „x / y MEA" und „z % von 25 %".

Maßgeblich ist nach § 24 Abs. 2 WEG, dass mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer die Einberufung verlangt, gezählt nach Köpfen. Die Anzeige im Antrag zählt nach Miteigentumsanteilen. Prüf deshalb zusätzlich, ob mehr als ein Viertel der Eigentümer den Antrag unterstützt.

Wenn das Quorum erreicht ist

Die App legt automatisch eine außerordentliche Versammlung an und schickt allen Eigentümern mit E-Mail-Adresse eine Nachricht. Die neue Versammlung

  • heißt „Außerordentliche ETV: " plus den Anfang des Antragsgrunds,
  • steht im Status Entwurf,
  • hat einen vorläufigen Termin,
  • hat das Format Online mit automatisch erzeugtem Konferenzlink.

Der Button Zur Versammlung an der Karte führt direkt dorthin.

Eingeladen ist damit noch niemand. Leg über Bearbeiten Termin und Format fest, ergänze die Tagesordnung und versende die Einladungen im Tab Einladungen. Zwischen Zugang der Einladung und Versammlung müssen mindestens drei Wochen liegen (§ 24 Abs. 4 Satz 2 WEG). Kürzer geht es nur bei besonderer Dringlichkeit, die du in den Kopfdaten der Einladung erklärst und begründest.

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder Eigentümer, auch ohne Admin-Rechte. Das Recht, die Einberufung zu verlangen, steht allen Wohnungseigentümern zu.

Status eines Antrags

StatusBedeutung
OffenDer Antrag läuft, Eigentümer können ihn unterstützen.
AngenommenDas Quorum ist erreicht, die außerordentliche Versammlung ist angelegt.

Ein Antrag, der das Quorum nicht erreicht, bleibt offen. Er verfällt nicht und wird auch nicht automatisch abgelehnt.

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