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Außerordentliche Versammlung beantragen

So beantragst du als Eigentümer die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung.

Jeder Eigentümer hat laut WEG-Gesetz das Recht, eine außerordentliche Versammlung zu beantragen, wenn ein dringender Grund vorliegt. In selbstverwalten. geschieht dies über eine Petition.

Petition erstellen

  1. Öffne Versammlungen in der Seitenleiste.
  2. Klick auf A.o. Versammlung beantragen.
  3. Gib den Grund für die Versammlung ein. Beschreib, warum eine außerordentliche Versammlung nötig ist.
  4. Klick auf Antrag stellen. Alle Eigentümer werden per E-Mail über den Antrag informiert.

Wie funktioniert die Petition?

  • Andere Eigentümer können die Petition mit Unterstützen mittragen.
  • Die Stimmen werden nach MEA gewichtet. Das Quorum liegt bei 25 % der Miteigentumsanteile (§ 24 Abs. 2 WEG) — ein Fortschrittsbalken zeigt den aktuellen Stand.
  • Sobald das Quorum erreicht ist, wird automatisch eine außerordentliche Versammlung angelegt und alle Eigentümer werden benachrichtigt.

Wer kann eine Petition starten?

Jeder Eigentümer (auch ohne Admin-Rechte) kann eine Petition starten. Das ist ein gesetzlich verankertes Recht.

Petitionsstatus

StatusBedeutung
OffenPetition läuft, Eigentümer können unterstützen
AngenommenQuorum erreicht, außerordentliche Versammlung wurde angelegt
AbgelehntPetition hat das Quorum nicht erreicht
VerfallenPetition wurde nicht weiterverfolgt

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