Außerordentliche Versammlung beantragen
So beantragen Sie als Eigentümer die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung.
Jeder Eigentümer hat laut WEG-Gesetz das Recht, eine außerordentliche Versammlung zu beantragen, wenn ein dringender Grund vorliegt. In selbstverwalten. geschieht dies über eine Petition.
Petition erstellen
- Öffnen Sie Versammlungen in der Seitenleiste.
- Klicken Sie auf Außerordentliche Versammlung beantragen.
- Geben Sie den Grund für die Versammlung ein -- beschreiben Sie, warum eine außerordentliche Versammlung nötig ist.
- Klicken Sie auf Antrag einreichen.
Wie funktioniert die Petition?
- Andere Eigentümer können die Petition unterstützen, indem sie ihre Stimme abgeben.
- Die Stimmen werden nach MEA gewichtet.
- Wenn genügend Unterstützung zusammenkommt, wird der Administrator der WEG benachrichtigt und aufgefordert, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen.
Wer kann eine Petition starten?
Jeder Eigentümer -- auch ohne Admin-Rechte -- kann eine Petition starten. Das ist ein gesetzlich verankertes Recht.
Petitionsstatus
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Offen | Petition läuft, Eigentümer können unterstützen |
| Angenommen | Genügend Unterstützung, Versammlung wird einberufen |
| Abgelehnt | Nicht genügend Unterstützung |
| Verfallen | Frist abgelaufen |