Außerordentliche Versammlung beantragen
So beantragst du als Eigentümer die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung.
Jeder Eigentümer hat laut WEG-Gesetz das Recht, eine außerordentliche Versammlung zu beantragen, wenn ein dringender Grund vorliegt. In selbstverwalten. geschieht dies über eine Petition.
Petition erstellen
- Öffne Versammlungen in der Seitenleiste.
- Klick auf A.o. Versammlung beantragen.
- Gib den Grund für die Versammlung ein. Beschreib, warum eine außerordentliche Versammlung nötig ist.
- Klick auf Antrag stellen. Alle Eigentümer werden per E-Mail über den Antrag informiert.
Wie funktioniert die Petition?
- Andere Eigentümer können die Petition mit Unterstützen mittragen.
- Die Stimmen werden nach MEA gewichtet. Das Quorum liegt bei 25 % der Miteigentumsanteile (§ 24 Abs. 2 WEG) — ein Fortschrittsbalken zeigt den aktuellen Stand.
- Sobald das Quorum erreicht ist, wird automatisch eine außerordentliche Versammlung angelegt und alle Eigentümer werden benachrichtigt.
Wer kann eine Petition starten?
Jeder Eigentümer (auch ohne Admin-Rechte) kann eine Petition starten. Das ist ein gesetzlich verankertes Recht.
Petitionsstatus
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Offen | Petition läuft, Eigentümer können unterstützen |
| Angenommen | Quorum erreicht, außerordentliche Versammlung wurde angelegt |
| Abgelehnt | Petition hat das Quorum nicht erreicht |
| Verfallen | Petition wurde nicht weiterverfolgt |