selbstverwaltenHilfe

Vollmacht & Vertretung

So erfasst du Vollmachten in der Versammlung und stimmst im Auftrag anderer Eigentümer ab.

Wer nicht selbst zur Eigentümerversammlung kommen kann, lässt sich vertreten. In der App bildest du das in zwei Schritten ab: Erst wird die Vertretung in der Anwesenheitsliste hinterlegt, danach kann die bevollmächtigte Person in der Live-Abstimmung eine zusätzliche Stimme für den Vollmachtgeber abgeben.

Die App ersetzt die schriftliche Vollmacht nicht. Wie eine Vollmacht formal aussehen muss (Textform, Beschränkungen in der Teilungserklärung), regelt euer Gemeinschaftsrecht — der Eintrag in der App dokumentiert sie nur.

Vollmacht erfassen

  1. Öffne die Versammlung und wechsle in den Tab Anwesenheit.
  2. Setz bei der abwesenden Person den Status auf Per Vollmacht.
  3. Daneben erscheint die Auswahl Vertreter wählen. Wähl dort die Person aus, die die Vollmacht hält.
  4. Klick auf Speichern.

Zur Auswahl stehen nur Eigentümer, die selbst an der Versammlung teilnehmen — also nicht Abwesend und nicht ihrerseits Per Vollmacht vertreten sind. Eine Person kann mehrere Vollmachten halten; Ketten (A vertritt B, B vertritt C) schließt die App aus.

Erfassen dürfen die Anwesenheit WEG-Admins, der Versammlungsleiter und der Protokollführer — möglich ist das in den Status Geplant, Einladung versendet und Läuft. Der Selbst-Check-in der Eigentümer kennt nur „vor Ort" und „online"; eine Vollmacht trägt immer die Verwaltung ein.

Wirkung auf die Beschlussfähigkeit

Eine per Vollmacht vertretene Person gilt als anwesend: Ihr Miteigentumsanteil zählt in der Anwesenheitsstatistik und in der Anwesenheitsliste des Protokolls mit, dort mit dem Vermerk der Vertretung.

Für die Beschlussfähigkeit spielt das seit der WEG-Reform 2020 allerdings keine Rolle mehr — eine Versammlung ist unabhängig von der Anwesenheit immer beschlussfähig. Vollmachten sind heute vor allem für das Stimmgewicht relevant.

Im Auftrag abstimmen

Startet der Versammlungsleiter eine Abstimmung, sieht die bevollmächtigte Person unter ihren eigenen Stimmbuttons den Block Stimmabgabe per Vollmacht: eine Zeile je vertretener Person mit dem Namen und den Buttons Ja, Nein und Enth.

  • Jede dieser Stimmen ist eine eigenständige Stimme mit dem MEA-Gewicht des Vollmachtgebers — nicht mit deinem.
  • Anders als bei der eigenen Stimme gibt es hier keinen zweiten Bestätigungsschritt: Ein Klick genügt.
  • Du kannst für die vertretenen Personen anders stimmen als für dich selbst.
  • Nach der Abgabe zeigt die Zeile „Für <Name> abgestimmt." Ein zweiter Versuch wird mit „Für diese Person wurde bereits abgestimmt" abgewiesen.

Die App prüft bei jeder Auftragsstimme, ob für die vertretene Person wirklich ein Anwesenheitseintrag Per Vollmacht mit dir als Vertretung existiert. Fehlt er oder wurde er inzwischen geändert, lehnt sie die Stimme mit „Keine gültige Vollmacht für diese Person" ab.

Trag die Vollmacht am besten vor dem Start der Abstimmung ein. Erfasst du sie erst während einer laufenden Abstimmung, muss der Vertreter die Versammlungsseite einmal neu laden — danach erscheint der Block „Stimmabgabe per Vollmacht" und die Stimme lässt sich noch abgeben.

Im Protokoll

Die Anwesenheitsliste des Protokolls führt jede Person mit MEA, Teilnahmeart und — bei Vollmacht — der vertretenden Person auf. Die Auftragsstimmen fließen ganz normal in die MEA-Summen des jeweiligen Abstimmungsergebnisses ein.

Verwandte Artikel

On this page