Paragraf 35a EStG — Handwerkerkosten absetzen
Wie Wohnungseigentümer haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aus der Jahresabrechnung steuerlich geltend machen — und welche Bescheinigung die WEG dafür liefert.
Ein Teil dessen, was du übers Hausgeld zahlst, holst du dir über die Steuererklärung zurück: Paragraf 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Damit du sie nutzen kannst, muss die Gemeinschaft den entsprechenden Anteil ausweisen — das ist die Bescheinigung nach Paragraf 35a EStG, die deiner Jahresabrechnung beiliegt.
Was genau begünstigt ist
Es gibt zwei Töpfe mit unterschiedlichen Höchstbeträgen. Ermäßigt werden jeweils 20 Prozent der Arbeitskosten — und zwar direkt von der Steuerschuld, nicht vom zu versteuernden Einkommen:
| Topf | Beispiele aus der WEG | Höchstbetrag der Ermäßigung |
|---|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (Absatz 2) | Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeisterservice | 4.000 Euro pro Jahr |
| Handwerkerleistungen (Absatz 3) | Reparaturen, Wartung von Heizung und Aufzug, Schornsteinfeger, Malerarbeiten | 1.200 Euro pro Jahr |
Begünstigt sind nur die Arbeitskosten — also Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten samt der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Material zählt nicht. Bei einer Handwerkerrechnung über 3.000 Euro mit 1.000 Euro Lohnanteil sind also 1.000 Euro die Basis, nicht 3.000 Euro.
Voraussetzungen
- Es muss eine Rechnung vorliegen.
- Die Zahlung muss unbar erfolgt sein, also per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. In der WEG ist das unproblematisch: Die Gemeinschaft zahlt ohnehin vom Gemeinschaftskonto.
- Die Leistung muss im Haushalt erbracht worden sein. Leistungen am gemeinschaftlichen Eigentum zählen anteilig — deshalb die Aufteilung nach Umlageschlüssel in der Bescheinigung.
Was die WEG liefert und was du damit machst
Die Gemeinschaft weist in der Jahresabrechnung aus, welcher Anteil der begünstigten Arbeitskosten auf deine Einheit entfällt. Die Bescheinigung in selbstverwalten. zeigt das je Kostenart mit den Spalten Gesamt, Material, Arbeitskosten, Schlüssel und Ihr Anteil. Den Betrag aus der Spalte „Ihr Anteil“ trägst du in deine Einkommensteuererklärung ein.
In welchem Jahr? Für Wohnungseigentümer gibt es dazu eine Besonderheit, die von der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung abhängt. Die Bescheinigung selbst nennt den Zeitraum, für den sie gilt. Kläre die Zuordnung im Zweifel mit deiner Steuerberatung oder deinem Finanzamt.
Vermietest du deine Wohnung? Dann kannst du Paragraf 35a für dieses Objekt nicht selbst nutzen — du hast dort keinen Haushalt. Die Bescheinigung gibst du an deinen Mieter weiter, der die auf ihn umgelegten Beträge in seiner Steuererklärung geltend machen kann.
Wo die Zahlen in selbstverwalten. herkommen
Damit die Bescheinigung stimmt, muss bei den Kosten des Jahres hinterlegt sein, wie viel davon Arbeitskosten sind. Dafür gibt es drei Wege:
Beim Erfassen der Rechnung. In der Kostenposition einer Rechnung fügst du über Lohnkosten hinzufügen die Lohnkostenart — Dl.anteil Handwerker (§ 35a Abs. 3 EStG), Haushaltsnah (§ 35a Abs. 2 EStG) oder Keine — und die Lohnkosten (netto) hinzu. Beides steht meist direkt auf der Rechnung.
Nachträglich an einer Buchung. Im Buchungsjournal findest du im Menü einer Zeile den Eintrag Arbeitskosten (§ 35a). Dort trägst du Anteil und Kategorie nach.
Mit KI-Unterstützung im Abrechnungs-Modul. Öffne die Jahresabrechnung und gehe zum Abschnitt § 35a EStG — Bescheinigung Arbeitskosten. Der Button Mit KI prüfen liest die noch offenen Belege des Jahres und macht Vorschläge; übernommen wird nichts automatisch — du bestätigst jeden Beleg einzeln. Darunter zeigt die Tabelle Bereits erfasst, was schon hinterlegt ist.
Solange die Abrechnung noch nicht freigegeben ist, kannst du Anteile ändern. Danach zeigt die App den eingefrorenen Stand der Berechnung — das ist gewollt, damit versendete Bescheinigungen und Abrechnung zusammenpassen.
Die Bescheinigung ist eine Information, keine steuerliche Wertung. Ob eine bestimmte Leistung unter Paragraf 35a EStG fällt, klärt sich zwischen dir und deinem Finanzamt. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.