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Hausgeldabrechnung erstellen

So erstellst du die Jahresabrechnung auf Basis der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben.

Die Hausgeldabrechnung (Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 WEG) zeigt, was deine WEG im abgelaufenen Kalenderjahr tatsächlich eingenommen und ausgegeben hat, und wie sich das auf jede Einheit verteilt.

Abrechnung erstellen

  1. Öffne Finanzen und dann Abrechnung.
  2. Klick auf Neue Abrechnung und gib das Abrechnungsjahr ein (z. B. 2025).
  3. Klick auf Berechnen. Die App ermittelt automatisch alle Kosten und Einnahmen aus den Sachkonten-Buchungen des gewählten Jahres.

Die Abrechnung basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählen nur Zahlungen, die im Abrechnungsjahr tatsächlich geflossen sind, nicht geplante Beträge aus dem Wirtschaftsplan.

Aufbau der Abrechnung

1. Gesamtabrechnung

Die Gesamtabrechnung zeigt alle Kosten der WEG, gegliedert in:

  • 1.1 Ausgaben: aufgeteilt in Heizkostenabrechnung (1.1.1), umlagefähige Beträge (1.1.2), nicht umlagefähige Beträge (1.1.3) und eine Zusammenfassung (1.1.4)
  • 1.2 Einnahmen: z. B. Zinserträge oder Mieteinnahmen
  • 1.3 Vorauszahlungen: Hausgeld-Soll vs. tatsächlich eingegangene Zahlungen (Haben), aufgeteilt in Bewirtschaftungskosten und Rücklagen
  • 1.5 Ergebnis: die Abrechnungsspitze (Beschlussgegenstand)

2. Entwicklung der Rücklagen und Geldkonten

  • 2.1 Geldkonten: Anfangs- und Endstand der Bankkonten mit Zu-/Abflüssen
  • 2.2 Erhaltungsrücklagen: Anfangsbestand, Zuführungen, Entnahmen, Endbestand

3. Vermögensbericht

Aktiva und Passiva der WEG: Bankguthaben und offene Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern.

4. Übersicht aller Einheiten

Zusammenfassung mit Abrechnungssumme, Hausgeld-Soll und Abrechnungsspitze pro Einheit.

Einzelabrechnung

Klick auf eine Einheit in der Übersicht, um die Einzelabrechnung zu sehen. Sie zeigt:

  • Den Anteil der Einheit an jeder Kostenposition
  • Die monatlichen Vorauszahlungen (Soll/Haben pro Monat)
  • Das Ergebnis für diese Einheit (Nachzahlung oder Guthaben)
  • Den Eigentümerkonto-Saldo (tatsächlicher Zahlungsstand)

Abrechnungsspitze vs. Eigentümerkonto

Diese beiden Werte werden oft verwechselt, sie bedeuten aber etwas Verschiedenes:

  • Abrechnungsspitze = dein Anteil an den tatsächlichen Kosten minus dein Hausgeld-Soll. Zeigt, ob die WEG zu viel oder zu wenig angefordert hat. Darüber wird in der Eigentümerversammlung beschlossen.
  • Eigentümerkonto-Saldo = Hausgeld-Soll minus tatsächlich bezahltes Hausgeld. Zeigt, ob der Eigentümer seine Zahlungen geleistet hat.

Ein Eigentümer kann ein Guthaben aus der Abrechnungsspitze haben (weil die Kosten niedriger waren als geplant) und gleichzeitig einen Rückstand auf dem Eigentümerkonto (weil er sein Hausgeld nicht vollständig bezahlt hat). Die Verrechnung erfolgt erst nach Beschlussfassung.

Beispiel aus der Demo-WEG

Für Machma Selbst sähe die Abrechnung 2025 etwa so aus (Zahlen gerundet):

  • Gesamtausgaben 2025: rund 58.100 € (tatsächliche Zahlungen laut Konto, nicht Plan)
  • Gesamteinnahmen 2025 (Zinsen auf Rücklage): 620 €
  • Hausgeld-Soll gesamt: 37.044 € · Hausgeld-Haben: 36.500 € (Brinkmann im Rückstand)
  • Rücklage: Anfangsbestand 30.600 €, Zuführungen 12.000 €, Entnahmen 420 € (Kleinreparatur), Endbestand 42.180 €

In der Einzelabrechnung sieht z. B. Dr. Frauke Petersen (Einheit 2, 65 m², 85/1.000 MEA):

  • Anteil an umlagefähigen Kosten: ca. 3.360 €
  • Geleistetes Hausgeld: 3.276 € (12 × 273 €)
  • Abrechnungsspitze: 84 € Nachzahlung (nach Beschluss zu begleichen)
  • Eigentümerkonto-Saldo: 0 € (alle Raten pünktlich bezahlt)

PDF-Export

Klick auf PDF, um die gesamte Abrechnung herunterzuladen, inklusive Gesamtabrechnung, Einzelabrechnungen für alle Einheiten mit persönlichem Anschreiben, und Vermögensbericht.

Freigabe und Beschluss

  1. Prüf die Abrechnung sorgfältig.
  2. Klick auf Freigeben, wenn alles stimmt.
  3. Leg die Abrechnung der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vor.

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