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WEG stilllegen

So legst du eine WEG still, wenn du sie nicht mehr über selbstverwalten. verwaltest, und was dabei mit den Daten passiert.

Wenn du eine WEG nicht mehr über selbstverwalten. verwalten möchtest, legst du sie still. Ein echtes Löschen gibt es bewusst nicht: An der WEG hängen Buchhaltungsdaten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht und die Besitzhistorie, aus der Altabrechnungen hergeleitet werden.

Voraussetzungen

  • Du musst WEG-Administrator sein.
  • Sichere vorher alles, was du behalten willst, über den Datenexport unter /daten. Der Bereich ist nicht in der Seitenleiste verlinkt, ruf ihn direkt auf. Anleitung: Daten exportieren.

WEG stilllegen

  1. Öffne in der Seitenleiste Einstellungen → WEG-Verwaltung (/einstellungen/weg). Die Seite hat drei Tabs: Einrichtung, Rechte und Gefahrenzone.
  2. Wechsle zum Tab Gefahrenzone.
  3. Klick auf WEG stilllegen. Es erscheint der Dialog WEG stilllegen?.
  4. Tipp den Namen deiner WEG exakt ein. So stellst du sicher, dass du die richtige WEG erwischt hast.
  5. Klick auf Stilllegen. Danach landest du auf der Onboarding-Seite.

Was passiert beim Stilllegen?

  • Die WEG verschwindet sofort aus deiner WEG-Auswahl, aus allen Listen und Auswertungen.
  • Es werden keine Mahnungen, Sollstellungen oder E-Mails mehr für sie erzeugt.
  • Nachrichten an ihre Postfach-Adresse werden nicht mehr angenommen.
  • Du kannst die WEG danach nicht mehr selbst öffnen.
  • Die Daten bleiben in der Datenbank erhalten, weil Buchhaltung und Abrechnungen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen. Eine endgültige Löschung ist auf Anfrage möglich.
  • Eine stillgelegte WEG zählt nicht mehr gegen dein Kontingent, der Platz wird für eine andere Liegenschaft frei. Betreut eine Hausverwaltung die WEG, fällt die Liegenschaft ab dem Stilllegen auch aus deren Abrechnung.

Du kannst die WEG nach dem Stilllegen nicht selbst wieder aktivieren. Prüf vorher, ob wirklich alle relevanten Unterlagen exportiert sind. Und prüf, ob nicht ein Eigentümerwechsel oder die Übertragung der Eigentümerschaft (Owner) an eine andere Person der bessere Weg ist.

Personen entfernen statt der ganzen WEG

Willst du nur eine einzelne Person entfernen, etwa auf ein DSGVO-Löschverlangen hin, ist das Stilllegen der WEG der falsche Hebel. Dafür gibt es das Entfernen bzw. die DSGVO-Anonymisierung (Art. 17) auf der Kontaktseite der Person, siehe Personen & Rollen.

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